Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer

Eine Förderung macht´s möglich

Unter gegebenen Vorraussetzungen ist eine Förderung zum EU-Berufskraftfahrer durch das Jobcenter oder Arbeitsagentur möglich.

Klasse C & CE

Klasse C: Kraftfahrzeuge – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A- zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5t, max. 8 Personen zzgl. Fahrer, auch mit Anhänger mit einer zulässige Gesamtmasse von nicht mehr 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Klasse CE: Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger schwerer als 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Klasse D & DE

Klasse D: Kraftfahrzeug – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A- zur Personenbeförderung von mehr als 8 Personen, Anhänger max. 750kg zulässiger Gesamtmasse

Klasse DE: Kraftfahrzeug er Klasse D mit Anhänger schwerer als 750kg zulässiger Gesamtmasse

Bisher genügte es nur die Fahrerlaubnis zu erlangen, um Güter oder Personen zu befördern. Dies änderte sich mit dem Inkrafttreten des neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). Jeder Busfahrer, der seine Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erwirbt (LKW-Fahrer nach dem 09.09.2009) und diese gewerblich nutzt, muß eine Qualifikation nachweisen. Er muß EU-Berufskraftfahrer werden.

Wie folgt wird unterschieden:

  • Dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
  • Erwerb der Grundqualifikation (umfangreiche theoretische und praktische Prüfung)
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (reduzierte theoretische Prüfung)

Um EU-Berufskraftfahrer zu bleiben, bedarf es einer regelmäßigen Fortbildung von 35 Stunden á 60 Minuten in einem Zeitraum von 5 Jahren. Diese regelmäßige Fortbildung ist auch Pflicht für jene Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem o.g. Datum erworben haben.
Termine & Informationen der aktuellen Kurse…

Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation (gemäß BKrFQG):

Die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ist für alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben und für LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erworben haben, vorgeschrieben. Für die Grundqualifikation ist keine Ausbildung vorgeschrieben, sie besteht aus einer sehr umfangreichen Prüfung. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist eine Ausbildung vorgeschrieben, dafür hat sie einen reduzierten Prüfungsumfang.

Grundqualifikation: Um die Grundqualifikation nach dem BKrFQG zu erlangen, bedarf es einer Prüfung vor der IHK. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Dauer der theoretischen Prüfung: 240 min.
Dauer der praktischen Prüfung: Fahrprüfung 120 min.
praktischer Prüfungsteil: 30 min.
Bewältigung kritische Verkehrssituationen: 60 min.

Beschleunigte Grundqualifikation (EU-Berufskraftfahrer-Ausbildung): Für die beschleunigte Grundqualifikation ist eine Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben. Sie umfasst eine Ausbildung von 140 Stunden á 60 min. Diese ist aufgeteilt in 130 Std. Theorie und 10 Std. Praxis (Fahrstunden) und einer reduzierten Prüfung vor der IHK (Inhalte gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)) Die Ausbildung wird nach dem Ausbildungsplan des BKrFQG durchgeführt.

EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung (gemäß BKrFQG): Jeder Bus- und LKW-Fahrer, der gewerblich Güter oder Personen befördern möchte, muss alle 5 Jahre diese Weiterbildung nachweisen. Sie muss durch anerkannte Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Diese Weiterbildung umfasst 35 Std. á 60 min. Sie muss nicht am Stück durchgeführt werden, sondern kann in selbständigen Ausbildungseinheiten á 7 Std. pro Jahr absolviert werden. Die Ausbildung wird gemäß den Anforderungen der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 BKrFQV durchgeführt.

 

Schulung & Training

Ladungssicherung

• Rechtliche Grundlagen, StVO, StVZO, VDI-Richtlinien, UVV u.a.
• Physikalische Grundlagen
• Lastverteilung und Nutzvolumen
• Verpackungen und Ladeeinheiten
• Unterschiedliche Ladegüter
• Sicherungsarten (Formschluss, Kraftschluss)
• Verwenden und Überprüfen von Haltevorrichtungen
• Sanktionen

Perfektionstraining

• Technische Abfahrtskontrollen
• Verbinden und Trennen von Gliederzügen
• Energiesparendes und wirtschaftliches Fahren mit Verbesserung des Fahrverhaltens im Hinblick auf die Verkehrssicherheit
• Rangieren mit Gliederzügen

Wechselbrückentraining

• Auf- und Abnehmen sowie Umsetzen von BDF Wechselbücken mit Solofahrzeug und Gliederzug

Digitales Kontrollgerät

• Rechtliche Vorschriften zu den Lenk und Ruhezeiten im Straßenverkehr des nationalen Rechts und EG-Verordnungen
• Übungen am PC-Simulator des Digitalen Tachographen